Sie wollen Ihre Anwaltskanzlei verkaufen?
Übernahme Ihrer Anwaltskanzlei in Baden-Württemberg mit der sog. „Übernahme- Rente“.
Sie wollen Ihre Kanzlei verkaufen? Sie finden aber keinen Nachfolger? Dann wählen Sie das Nachfolgemodell der „Übernahme-Rente“. Dieses Modell ermöglicht einen sofortigen Verkauf bei einer Abfindung als monatliche Rente.
Profilieren Sie weit über Ihren Ausstieg hinaus. Sie wählen den Weg Ihrer Kanzleiübergabe. Bewahren Sie Ihr Lebenswerk und profitieren Sie in der Zukunft von der sog. „Übernahme-Rente“.

Wie funktioniert die Übernahme- Rente?
Sie übergeben unter Zustimmung Ihrer Mandanten die laufenden Mandate Ihrer Anwaltskanzlei und profitieren in Zukunft an Einnahmen aus den übergebenden laufenden Mandaten sowie für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren an allen Neumandaten aus Ihrer ehemaligen Kanzlei.
Was müssen Sie tun?
Sie unterstützen uns bei der Übertragung der laufenden Mandate durch Einholung der Zustimmung zur Übertragung des jeweiligen Mandats bei Ihren Mandanten. Sie stellen uns Ihre bisherigen Kontaktmöglichkeiten, so beispielsweise Telefonnummer, Emailadresse, Internetseite etc. zur Verfügung. Gegebenenfalls führen wir nach Absprache Ihr Büro in Ihren Büroräumlichkeiten fort und übernehmen Mitarbeiter. Gerne kann auch eine weitere Mitarbeit erfolgen.
In drei Schritten zum Verkauf Ihrer Anwaltskanzlei
Wir unterschreiben gemeinsam eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Wir stimmen uns über die Einzelheiten der Zusammenarbeit ab.
Die Einzelheiten werden in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt.
Beispielrechnung
Mandantenstamm
Wir übernehmen laufende Mandate mit einem Honorarvolumen von € 90.000,00 Netto und nachfolgend gibt es ein jährliches Honorarvolumen von € 100.000,00 Netto mit Neumandaten.
Provision Mandantenstamm
Beteiligung an übertragenen Mandaten 25 % (Übergeber) 75 % (Übernehmer). Sie erhalten hieraus € 22.500,00.
Provision Neumandate
Mit Neumandaten jährliches Volumen € 100.000,00. Aufteilung: 20% (Übergeber) 80 % (Übernehmer). Erstes Jahr € 20.000,00, zweites Jahr € 20.000,00, drittes Jahr € 20.000,00, viertes Jahr € 20.000,00 und fünftes Jahr € 20.000,00, ergibt insgesamt innerhalb von fünf Jahren ein Betrag von € 100.000,00.
Insgesamt entstehen an Provisionen € 122.500,00 als sog. „Übernahme- Rente“, steuerlich verteilt auf das jeweilige Einnahmejahr.
Bei höheren Umsätzen vervielfältigt sich die sog. „Übernahme-Rente“ entsprechend.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Lingenfelser
Rechtsanwalt, LL.M.
Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rastatter Straße 29
75179 Pforzheim
Tel. 07231 / 13953-0
Fax 07231 / 13953-10
info@lsh-anwaltskanzlei.de